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Ratgeber · Bestattung & Vorsorge

Was tun wenn jemand stirbt — die ersten Schritte, klar erklärt

STOI Steinmetzwerkstatt · aktualisiert Juni 2026

Was tun wenn jemand stirbt – die ersten Schritte

In dem Moment, in dem jemand stirbt, ist der Kopf nicht frei für Listen und Fristen. Deshalb ist dieser Ratgeber für alle geschrieben, die gerade noch nicht in dieser Situation sind — oder die in der Stille danach wissen möchten, was als nächstes zu tun ist.

Hier stehen die Schritte. Klar, ohne Bürokratie-Sprache.

Die ersten Stunden

Schritt 1

Tod feststellen lassen

Wenn jemand zu Hause stirbt, muss ein Arzt den Tod feststellen und einen Totenschein ausstellen. Bei einem Notfall rufen Sie den Notruf (112). Wenn jemand im Krankenhaus oder Pflegeheim stirbt, wird das dort von Personal übernommen.

Den Totenschein benötigen Sie für alles weitere — er ist das wichtigste Dokument der ersten Stunden.

Schritt 2

Bestatter kontaktieren

In Deutschland muss ein Verstorbener innerhalb von 96 Stunden überführt werden — Bestatter müssen also zeitnah tätig werden. Der Bestatter übernimmt die Überführung, organisiert die weiteren Schritte und beantragt beim Standesamt die Sterbeurkunde.

Sie müssen nicht sofort den „richtigen“ Bestatter gefunden haben. In der ersten Not reicht ein Anruf, der die Überführung sicherstellt. Die weitere Planung kann danach stattfinden.

Schritt 3

Nächste Menschen informieren

Enge Familie und Freunde sollten zeitnah informiert werden — persönlich oder telefonisch, nicht per Nachricht. Wer die Benachrichtigung übernimmt, entlastet den trauernden Kern der Familie.

Die ersten Tage — Behördengänge

Behörde 1

Standesamt — Sterbeurkunde

Die Sterbeurkunde wird beim Standesamt des Sterbeortes beantragt. Das übernimmt meist der Bestatter. Sie benötigen mehrere beglaubigte Kopien — für Bank, Krankenversicherung, Rentenkasse, Versicherungen.

Behörde 2

Krankenversicherung und Rentenkasse

Beide müssen zeitnah informiert werden — die KV zur Abmeldung, die Rentenkasse zur Einstellung der Rentenzahlungen (eine zu viel gezahlte Rente muss zurückgezahlt werden). Frist: möglichst in den ersten zwei Wochen.

Behörde 3

Arbeitgeber und Vermietung

Den Arbeitgeber des Verstorbenen informieren. Bei einem Mietverhältnis den Vermieter kontaktieren — Mietverträge laufen weiter und müssen mit einer Frist von drei Monaten (oder kürzer bei Einigung) gekündigt werden.

Verträge, Bank, Abonnements

In den Wochen nach der Bestattung kommt die „Verwaltungs-Trauer“: das Abwickeln aller laufenden Verträge. Dafür brauchen Sie die Sterbeurkunde und idealerweise eine Liste aller Verträge.

  • Bank: Konto informieren, Vollmachten klären, Erbschein ggf. notwendig
  • Versicherungen: Alle laufenden Versicherungen kündigen oder anpassen
  • Abonnements: Zeitungen, Streaming, Mitgliedschaften — alle mit Sterbeurkunde kündigen
  • Versorger: Strom, Gas, Internet — wenn die Wohnung aufgegeben wird
  • Finanzamt: Letzte Steuererklärung der verstorbenen Person muss von den Erben eingereicht werden

Wann zum Grabstein?

Es gibt keine Frist. Manche Familien sprechen bereits in den ersten Wochen über den Stein. Andere kommen erst nach Monaten, wenn die erste Betäubung gewichen ist und sie wissen, was sie ausdrücken möchten.

Drei bis sechs Monate nach der Bestattung ist ein häufiger Zeitrahmen — aber auch ein Jahr oder länger ist vollkommen normal. Wir sind da, wenn Sie bereit sind.

Zum Thema Bestattungskosten lesen Sie unseren Ratgeber zu Bestattungskosten. Über die verschiedenen Bestattungsformen informiert der Ratgeber zu Bestattungsarten. Wenn Sie eine Frage zum Grabstein haben, kontaktieren Sie uns gerne.

Kein Zeitdruck beim Grabstein

Viele Menschen glauben, der Grabstein müsse zur Beerdigung fertig sein. Das stimmt nicht. Ein würdevoller Grabstein braucht Zeit — für die Planung, für die Bearbeitung, und manchmal auch dafür, dass die Trauer sich setzen darf und man weiß, was man sagen möchte.

Häufige Fragen

Wer muss die Beerdigung bezahlen?

Primär wird die Bestattung aus dem Nachlass des Verstorbenen bezahlt. Wenn dieser nicht ausreicht, sind die nächsten Angehörigen nach § 1968 BGB zur Kostentragung verpflichtet (Ehepartner, Kinder). Gibt es keine Angehörigen oder sind diese mittellos, übernimmt die Gemeinde eine einfache Sozialbestattung.

Was wenn keine Angehörigen da sind?

In Deutschland besteht staatliche Bestattungspflicht — auch wenn keine Angehörigen vorhanden sind. Die Gemeinde organisiert und finanziert in diesem Fall eine einfache Sozialbestattung. Es gibt keine Situation, in der ein Verstorbener unbestattet bleibt.

Wie lange hat man Zeit, eine Wohnung zu kündigen?

Der Mietvertrag läuft nach dem Tod weiter. Die Erben treten in das Mietverhältnis ein und können es mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten beenden (§ 564 BGB). Mit dem Vermieter kann auch eine einvernehmliche frühere Auflösung vereinbart werden.

Erinnerung in Naturstein

Wenn die ersten Schritte getan sind — kommt der Stein.

Kein Druck, kein Termin. Wenn Sie bereit sind, über ein Grabmal nachzudenken, sind wir da — für ein ruhiges Gespräch, ohne Verbindlichkeit.

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