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Grabstein Allgäu

Friedhofsregeln Bayern: Was gilt für Grabsteine, Bepflanzung & Grabmaße? | grabstein-allgaeu.de
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Ratgeber · Bestattung & Friedhof

Friedhofsregeln Bayern: Grabsteine, Grabmaße & was erlaubt ist

STOI Steinmetzwerkstatt · aktualisiert Juni 2026

Auf bayerischen Friedhöfen gelten klare Regeln — für Grabsteine, Grabmaße, Bepflanzung und Grabschmuck. Diese Regeln sind nicht einheitlich für ganz Bayern, sondern werden von jeder Gemeinde in einer eigenen Friedhofssatzung festgelegt. Was in Kempten gilt, kann in München oder Garmisch anders aussehen.

Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten gemeinsamen Grundsätze, die auf nahezu allen bayerischen Friedhöfen gelten — damit Sie wissen, worauf Sie bei der Grabstein-Planung achten müssen.

Immer die lokale Friedhofssatzung prüfen

Die hier genannten Maße und Regeln sind typische Richtwerte für bayerische Friedhöfe. Die verbindlichen Regeln stehen in der Friedhofssatzung Ihrer Gemeinde — diese gibt es kostenlos beim Friedhofsamt oder der Gemeindeverwaltung. Wir klären das bei jeder Bestellung direkt mit dem Friedhof.

Bestattungspflicht in Deutschland

In Deutschland gilt Bestattungspflicht: Verstorbene müssen auf einem zugelassenen Friedhof oder in einem Krematorium bestattet werden. Eine Ausnahme gilt nur für die Seebestattung — hierfür ist eine behördliche Genehmigung erforderlich, und die Urne muss biologisch abbaubar sein.

Private Urnenbeisetzungen im eigenen Garten, die Aufbewahrung der Urne zu Hause oder das Verstreuen der Asche auf eigenen Grundstücken sind in Bayern nicht erlaubt. Dies unterscheidet Deutschland von einigen anderen europäischen Ländern, wo solche Formen der Bestattung möglich sind.

Grabsteine in Bayern — was ist erlaubt?

Das Bayerische Bestattungsgesetz (BestG Bay) gibt den Rahmen vor — die Details regeln die Gemeinden. Typische Vorgaben:

Erlaubte Materialien

  • Naturstein: Grundsätzlich überall erlaubt — Granit, Basalt, Kalkstein, Marmor, Schiefer, Sandstein.
  • Glas: Auf manchen Friedhöfen (vor allem städtischen) erlaubt, auf kirchlichen Friedhöfen oft eingeschränkt.
  • Metall: Als Gestaltungselement (Beschriftung, Kreuz, Ornamente) meist erlaubt. Als alleiniger Grabstein selten.
  • Holz: Meist nur temporär erlaubt — Holzkreuze als Übergangsmarkierung bis zur endgültigen Grabstein-Aufstellung.
  • Kunststoff/Plastik: Fast überall verboten als dauerhafter Grabstein.

Grabstein-Maße: typische Richtwerte

GrabartGrabflächeGrabstein Höhe max.Grabstein Breite max.
Einzelgrab Erwachseneca. 1,0 × 2,5 m120–150 cm80–100 cm
Doppelgrabca. 1,5 × 2,5 m120–150 cm120–160 cm
Urnengrab (Einzel)ca. 0,7 × 1,2 m80–100 cm50–70 cm
Rasengrabca. 0,8 × 1,8 m40–60 cm (oder nur liegend)50–70 cm
Kindergrabca. 0,5 × 1,5 m60–80 cm40–60 cm

Ruhefrist — was bedeutet das?

Die Ruhefrist legt fest, wie lange ein Grab nach einer Beisetzung nicht aufgelöst werden darf. In Bayern gilt typischerweise:

  • Erwachsenengrab: 20 Jahre Mindest-Ruhezeit (Erdbestattung)
  • Urnengrab: 20 Jahre (Bayern, einige Gemeinden 25 Jahre)
  • Kindergrab: 10–15 Jahre

Das Nutzungsrecht des Grabes muss mindestens so lange laufen wie die Ruhefrist. Nach Ablauf kann das Nutzungsrecht verlängert werden — oder das Grab wird aufgelöst.

Nutzungsrecht ≠ Eigentum

Wer ein Grab hat, besitzt es nicht. Das Nutzungsrecht wird für einen definierten Zeitraum vergeben (meist 20–30 Jahre). Nach Ablauf muss verlängert werden — oder das Grab wird aufgegeben. Der Grabstein bleibt Eigentum der Familie.

Grabpflege — Pflicht in Bayern

In Bayern sind Grabnutzungsberechtigte gesetzlich verpflichtet, das Grab in einem würdigen Zustand zu halten (§ 18 BestG Bay). Was das konkret bedeutet:

  • Regelmäßige Bepflanzung oder Pflege der Grabfläche
  • Keine abgestorbenen Pflanzen oder umgefallenen Grabschmuck-Elemente stehen lassen
  • Grabstein muss standsicher sein (5-Jahres-Standfestigkeitsprüfung — in vielen Gemeinden Pflicht für Steinmetzbetriebe)
  • Wer die Pflege nicht übernehmen kann: viele Gemeinden und Friedhöfe bieten Grabpflege-Service an (Pauschalgebühr)

Grabschmuck auf bayerischen Friedhöfen

  • Blumen, Kränze, Gestecke: Überall erlaubt — aber verwelkte Blumen müssen entfernt werden.
  • Kerzen / Grablichter: Erlaubt, müssen aber beaufsichtigt werden oder in geschlossenen Laternen stehen.
  • Figuren, Engel, Dekorationsgegenstände: Je nach Friedhof — kirchliche Friedhöfe haben oft strengere Regeln.
  • Windräder, Windspiele, Luftballons: Auf vielen Friedhöfen verboten — zu laut, stört die Würde.
  • Fotos: In Schutzrahmen am Grabstein zulässig — lose Fotos oder ungeschützte Bilder werden entfernt.
  • Weihnachtsschmuck: Erlaubt in der Adventszeit — muss nach dem Fest entfernt werden.

Stehender oder liegender Grabstein — was gilt wo?

Nicht jede Grabform erlaubt jeden Steintyp. Die Friedhofssatzung legt fest, welche Grabsteinformen in welchem Grabfeld zulässig sind:

  • Klassische Grabfelder: Stehende Stelen und liegende Grabplatten sind in der Regel beide erlaubt — sofern die Maße eingehalten werden.
  • Rasengräber / Rasenreihengräber: Hier ist fast immer nur ein liegender Stein erlaubt — maximal bodenbündig oder leicht erhöht, damit der Rasenmäher darüberfahren kann.
  • Urnenwände / Kolumbarien: Hier gibt es kein klassisches Grabmal — die Nische selbst ist die Grabstätte, dekoriert mit einer kleinen Platte oder einem Namensschild.
  • Gemeinschaftsgrabfelder: Oft einheitliche Gestaltungsvorgaben — ein gemeinsames Grabzeichen, keine individuellen Steine.

Grab-Nutzungsgebühren — was kostet ein Grab in Bayern?

Die Kosten für das Nutzungsrecht an einem Grab werden von jedem Friedhof individuell festgelegt. Als Orientierung typische Jahresgebühren auf kommunalen Friedhöfen in Bayern:

GrabartNutzungsgebühr (Richtwert/Jahr)Typische Nutzungszeit
Erdwahlgrab (Einzel)40–120 €20–30 Jahre
Erdwahlgrab (Doppel)60–180 €20–30 Jahre
Urnengrab (Einzel)30–90 €15–25 Jahre
Rasengrab25–70 €20 Jahre (keine Verlängerung)
Baumgrab / Naturbestattung80–250 €20–99 Jahre je Anbieter

Hinzu kommen einmalige Bestattungsgebühren, Friedhofsunterhaltspauschalen und ggf. Kosten für Grabpflege-Service. Das Friedhofsamt gibt Ihnen auf Anfrage eine genaue Gebührenübersicht.

Grabstein-Standsicherheit — eine unterschätzte Pflicht

Seit einer Verschärfung der Friedhofssatzungen in Bayern müssen Grabsteine regelmäßig auf Standsicherheit geprüft werden — in der Regel alle 5 Jahre. Unsichere Steine werden vom Friedhof markiert und müssen innerhalb einer Frist nachgebessert oder entfernt werden.

Als professioneller Steinmetzbetrieb nehmen wir jede Grabstein-Aufstellung mit einem Fundament vor, das diesen Prüfungen standhält. 5 Jahre Standfestigkeitsgarantie sind bei uns selbstverständlich.

Wandel der Bestattungskultur — neue Grabformen in Bayern

Der Trend ist eindeutig: Immer mehr Menschen wählen Urnenbestattungen statt Erdbestattungen. Das verändert die Friedhöfe sichtbar — und die Friedhofssatzungen passen sich an:

  • Urnenwände & Kolumbarien: Auf vielen Friedhöfen neu entstanden — pflegefrei, würdevoll, zunehmend akzeptiert auch in ländlichen Gemeinden.
  • Rasenreihengräber: Pflegefrei, zentral betreut, günstig. Beliebt bei Menschen ohne Angehörige in der Nähe oder mit Wunsch nach Einfachheit.
  • Baumbestattungen / Naturbestattungen: In Bayern in bestimmten Bereichen von Friedhöfen erlaubt — die Urne wird biologisch abbaubar unter einem Baum beigesetzt.
  • Gemeinschaftsgrabfelder: Anonym oder mit kleinem Namensstein — für Menschen, die keinen „eigenen“ Platz wünschen.

Auch die Grabsteingestaltung verändert sich: Schlichtere Formen, persönlichere Inschriften, weniger religiöse Symbolik — mehr Ausdruck des individuellen Lebens. Ein Trend, den wir in der Werkstatt täglich erleben.

Besonderheiten im Allgäu und Bodenseeraum

  • Kempten: Städtischer Friedhof mit liberalen Vorgaben für Grabsteinformen. Kirchlicher Friedhof St. Lorenz: strenger, traditionelle Formen bevorzugt.
  • Landkreis Oberallgäu: Viele kleine Gemeindefriedhöfe mit eigenen Satzungen — Vorabklärung besonders wichtig.
  • Friedrichshafen: Stadtfriedhof mit modernen Grabfeldern — Urnenstelen und Rasengräber gut möglich.
  • Grenzregion AT/CH: Für Bestattungen in Tirol oder der Schweiz gelten andere Gesetze — wir kennen die Unterschiede und klären das beim Auftrag.
Wir kennen die Regeln

Grabstein sicher, würdevoll & genehmigt

Vor jeder Grabstein-Aufstellung klären wir die Friedhofssatzung, beantragen die Genehmigung und liefern einen Stein, der allen Anforderungen entspricht. Ohne Mehraufwand für Sie.

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